Dermatologie multidisziplinär und multikulturell

Ich habe meine bezahlte Rechnung bei der Krankenversicherung eingereicht, aber sie will einen Beleg für die Bezahlung der Rechnung haben. Kann mir die Statenkliniek helfen?
Gerne können wir Ihnen die Bezahlung Ihrer Rechnung per Mail bestätigen. Eine weitere Möglichkeit besteht für Sie, dass Sie ein Bildschirmfoto o.ä. der Überweisung aus Ihrer Online-Banking-App an Ihre Versicherung senden. Wir können Ihnen leider keinen Kontoauszug unseres Bankkontos zukommen lassen.
Wie lange muss ich warten bis ein Arzt mich untersuchen bzw. behandeln kann?
Wir haben beinahe keine Wartezeiten. Normalerweise erhalten Sie eine Konsultation bzw. Behandlung innerhalb von ein oder zwei Werktagen. Notfälle (bitte geben Sie dies bei der Terminvereinbarung an) bekommen in der Regel am gleichen Tag einen Termin beim Arzt. Wir melden die Wartezeit in Tagen jeden Monat an die Aufsichtsbehörde. Die zuletzt gemeldeten Daten können Sie hier einsehen.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Bitte bringen Sie Ihre Überweisung vom Hausarzt (falls Sie später die Rechnung von der niederländischen Versicherung erstatten lassen wollen), Ihren Ausweis und Ihre Versicherungskarte bei Ihrem ersten Besuch in der Klinik mit. Auf unserer Webseite haben wir auch einen Behandlungsvertrag mit unseren Datenschutzrichtlinien publiziert (https://statenkliniek.nl/de/downloads). Sie können sich diesen bereits vor Ihrem Termin durchlesen. Wir bitten Sie dann, diesem bei Ihrem Besuch in der Statenkliniek zu unterzeichnen.
Brauche ich eine Überweisung?
Nein, für einen Sprechstundentermin brauchen Sie keine Überweisung. Diese brauchen Sie nur, wenn Sie über eine niederländische Krankenkasse versichert sind und die Kosten von dieser erstattet bekommen wollen. Sind Sie ausländisch versichert, müssen Sie mit Ihrer Versicherung abklären, ob diese eine Überweisung notwendig hat.
Muss ich selber bezahlen?
Ja. Sie bezahlen die gesamte Rechnung direkt an die Statenklinik und können Sie anschliessend bei Ihrer Versicherung einreichen. In Abhängigkeit von Ihrer Versicherungspolice erhalten Sie den gesamten Betrag oder nur einen Teilbetrag erstattet. Wir raten dazu, vorab Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen, wenn Sie spezifische Fragen zur Vergütung der Kosten haben.
Was genau stellen Sie mir in Rechnung?
Die Gebühr für die Erstberatung beträgt je nach Diagnose und Therapie zwischen 160 und 220 Euro. Ihre niederländische Versicherung (falls zutreffend) erstattet den vollen Betrag oder zumindest einen bestimmten Prozentsatz (ca. 60 Prozent) je nach Deckung. Abhängig davon, ob es sich um medizinisch indizierte Behandlungen oder medizinische Kosmetik handelt, haben wir zwei Sorten von Preislisten. Sie können beide hier einsehen.
Ich hätte meine Rechnung gerne so spezifiziert, wie das in z.B. in Deutschland üblich ist - geht das?
Leider nein. Wir sind regulatorisch an die niederländische Rechnungsstellung in der Medizin gebunden. In diesem Artikel können sie mehr über den Hintergrund hierzu erfahren.
Ich habe gehört, dass mir in einem Behandlungstrajekt zumindest zwei Behandlungen zustehen. Stimmt das?
Das ist leider nicht korrekt. Die Anzahl der Behandlungen hängt von der Diagnose und vom Heilungsfortschritt ab. Mehr Information hierzu finden sie hier: https://statenkliniek.nl/de/blog/files/faqinvoices.html#treatment.
Kann ich direkt nach der Behandlung meine Rechnung mitnehmen und vor Ort bezahlen?
Dies ist in der Tat möglich, wenn Sie dies wünschen, jedoch nur, wenn sie die Rechnung nicht bei einer niederländischen Krankenkasse einreichen wollen (https://statenkliniek.nl/de/blog/files/faqinvoices.html#immediate).
Ich habe die Rechnung bei meiner niederländischen Versicherung eingereicht. Sie weigern sich zu bezahlen, ist das rechtens?
Nein. Bei medizinischen Behandlungen müssen die Versicherungen zumindest einen bestimmten Prozentsatz erstatten. Mehr hier finden Sie unter https://statenkliniek.nl/de/blog/files/non-contracted.html.
Warum rechnen Sie nicht direkt mit der Krankenkasse bzw. Krankenversicherung ab?
Ihre Frage ist berechtig, da unsere Abrechnungsmethode in den Niederlanden eher eine Ausnahme ist. Wir haben die Gründe hierfür ausführlich in diesem Artikel erläutert.
Kann ich mir in Ihrer Praxis Botox® spritzen lassen?
Ja sicher. Bei medizinischer Indikation (z.B. übermässiges Schwitzen) werden die Kosten oft von der Krankenkasse erstattet. Wenn es um medizinische Kosmetik geht, bezahlen sie die Rechnung selbst (ebenso wie bei den rein medizinisch indizierten Behandlungen), müssen aber damit rechnen, dass Sie von Ihrer Krankenkasse nichts erstattet bekommen. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse.
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