01/02/19 18:00

In den Niederlanden ist die freie Arztwahl gesetzlich verankert. Durch die geringen Kostenanteile, die manche Krankenkassen erstatten, wenn ein Leistungserbringer keine Verträge mit den Krankenkassen hat, kann man dies als Einschränkung des gesetzlichen Anspruchs ansehen. Hiergegen hat die
Stichting Handhaving Vrije Artsenkeuze (Stichting VA) ein Verfahren angestrengt, dessen Urteil heute bekannt gegeben wurde und dessen niederländischen Wortlaut Sie
hier nachlesen können. Nicht weniger Interessant ein Kommentar des Anwalts, der die Stichting VA vor dem Gericht vertreten hat,
hier im niederländischen Original.
Mehr lesen ...21/04/18 16:04

Dieser Artikel betrifft nur niederländisch versicherte Patienten: Wir hören regelmäßig von Patienten, dass sich die Krankenkassen weigern, die eingereichte Rechnung von der Statenkliniek zu bezahlen. Dies ist nicht im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen. Der Krankenversicherer ist verpflichtet, mindestens einen Teil der Kosten zu übernehmen.
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