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Falls sich eine niederländische Krankenkasse weigert, die Rechnungen der Statenklinik zu erstatten

Netherlands-Flag-icon United-Kingdom-flag-icon Niederländisch versicherten Patienten steht es frei, selbst einen Arzt oder ein Krankenhaus zu wählen. In jedem Fall muss die Krankenkasse (zumindest einen Teil) bezahlen. Diejenigen, die zu einem nicht vertragsgebundenen Anbieter gehen (wie z. B. die Statenklinik), müssen den Betrag zunächst selbst aufbringen. Sie können dann die Rechnung bei der Krankenkasse anmelden.

Die Höhe der Rückerstattungen hängt von der Police ab, die Sie abgeschlossen haben. Mit einer Rückerstattungspolice ('restitutiepolis') erhalten Sie den Betrag zurück, den der Krankenversicherer für die Behandlung festgelegt hat.

Für eine Naturapolis zahlen Sie normalerweise weniger Prämie und die Erstattungen sind niedriger. Das Krankenversicherungsgesetz (siehe Art. 13 Krankenversicherungsgesetz) besagt, dass Krankenkassen nicht immer den gesamten Betrag erstatten müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass der Versicherte, der zu einen Nichtvertragsklinik (z.B. die Statenklinik) geht, einen Teil der Behandlung selbst bezahlen muss. Die Krankenversicherung erstattet daher nur teilweise.

Hintergrundinformation:
1) Artikel 13 Krankenversicherungsgesetz





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