Honorare
Unsere Behandlungstarife (leider nur in Niederländisch) finden sier hier. Hierbei handelt es sich um die Preise für dermatologischen Leistungen, die Ihnen die Statenklinik in Rechnung stellt (im niederländischen Sprachgebrauch die sog. Passantentarife).
Sie erhalten von uns die Rechnung und bitten Sie, diese direkt an uns zu bezahlen. Danach können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse, Krankenversicherung bzw. dem niederländischen "Zorgverzekeraar" einreichen.
Bitte beachten Sie auch, dass Patienten, die bei einer niederländischen Versicherung versichert sind, in aller Regel nur Anspruch auf Versicherungsleistung haben, wenn sie vom Hausarzt an uns überwiesen wurden. Bringen sie daher bei Ihrem ersten Besuch die Überweisung vom Hausarzt mit. Wir haben unsere Preise so kalkuliert, dass Sie im üblichen, mittleren Rahmen der Preise liegen, die auch von großen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen verlangt werden.
Ab und zu hören wir von Patienten, das sich der "Zorgverzekeraar" weigert die Rechnung zu erstatten, mit der Begründung wir hätten keinen Vertrag mit der Versicherung. Der "Zorgverzekeraar" hat jedoch die Pflicht, zumindest einen Teil der Rechnung zu bezahlen, auch wenn die Statenklinik ausdrücklich keine Verträge mit Versicherungen abgeschlossen hat. Mehr hier.
Dermato-Kosmetik - Individuelle Gesundheitsleistungen
Preise für medizinisch-kosmetische Behandlungen und Pflegeprodukte finden sie hier. Wir bitten Sie höflichst, die Produkte und Leistungen aus dieser Preisliste vor Ort in bar oder mit Giro-Karte (leider keine Kreditkarten) zu bezahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass sie ein Paket erwerben, das aus mehreren Behandlungen besteht. Mit einem derartigen Paket sind die Behandlungen preisgünstiger als einzeln. In diesem Fall zahlen Sie im Voraus für die Behandlungen, die nach der ersten Behandlung stattfinden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Hinweis zur Preisliste Medizinische Kosmetik: In Einzelfällen können die Preise für die Behandlungen in der medizinischen Kosmetik - je nach Aufwand - höher oder niedriger ausfallen. Um sicher zu gehen, bitten wir Sie, sich nach dem Aufnahmegespräch ein Angebot geben zu lassen.
Nichterscheinen
Da sich in letzter Zeit die Fälle an sog. No-Shows häufen, sehen wir uns gezwungen, Ihnen bei Nichterscheinen und Verspätung eine Entschädigungszahlung von € 60,- in Rechnung zu stellen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass wir diese Gebühr überhaupt nicht abrufen müssen. Die No-Show Gebühr können Sie vermeiden, indem Sie zumindest einen Arbeitstag im Voraus Ihren Termin absagen oder verschieben.
Rechnungsstellung
Normalerweise handeln wir die Rechnungen intern mit unserer eigenen Buchhaltung ab. Bei Nichtbezahlung übergeben wir die weitere Bearbeitung an ein Incassounternehmen.