Beschwerden und Schlichtung
02/04/17 16:00 Abgelegt in: In eigener Sache


Wenn das nicht zum Ziel geführt hat, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden wenden. Dieser Ausschuss ist eine unabhängige Organisation, die über die Gültigkeit Ihrer Beschwerde entscheidet. In bestimmten Fällen kann der Ausschuss eine Entschädigung gewähren.
Die Statenkliniek hat mit der Stichting Geschillencommissie EZa eine Vereinbarung über die Behandlung von Streitigkeiten geschlossen. Der Streitschlichtungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden (Jurist) und zwei Mitgliedern, einer mit einem medizinischen Hintergrund. Bei einer Streitigkeit werden Nachforschungen zu den Ursachen der Beschwerde angestellt. Je nach Art des Streitfalls legt der Vorsitzende fest, wie der Ausschuss zu einer Entscheidung kommt.
Weitere Informationen zu den Verfahren des Schiedskomitees finden Sie auf der Website www.geschillencommissie-eza.nl. Dort finden sie auch Informationen darüber, wie Sie formell einen Streitfall einreichen können.